zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG
Kinder- und Jugendhilfe, Umgangskosten, Ersatz, Fahrtkosten, Kosten für Geschenke, Kosten für Verpflegung, notwendiger Lebensunterhalt, Annex-Leistung, pädagogische Zielrichtung von Jugendhilfeleistungen, Hilfeplan, wichtiger persönlicher Anlass, Geburtstag, Beratung und Unterstützung bei Ausübung des Umgangsrechts, Geldleistungen
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bildung und Teilhabe – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft – Teilnahme an den Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften im Schach
Versammlungsrecht: Vorläufige Untersagung der Nutzung von Baumhäusern bis zum Nachweis der Standsicherheit; Besetzung eines für den Autobahnbau vorgesehenen Waldgebiets