Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagenkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstandes von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung