Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. „Dieselfall“: Erwerb eines betroffenen Gebrauchtfahrzeugs von einem privaten Verkäufer mit Vertragsschluss vor Bekanntwerden des Dieselskandals und Vertragserfüllung nach Öffentlichkeitsinformation durch die VW AG; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden; Kausalität des sittenwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Schaden