Volljährigenadoption: Anfechtbarkeit des Annahmebeschlusses; Anfrage an das BVerfG: Besteht auch bei Vorliegen besonderer Umstände nicht die Möglichkeit bei der sog. schwachen Volljährigenadoption für einen Angenommenen, der bis zur Annahme als Kind seinen Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen geführt hat, diesen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen fortzuführen?
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren – Übertragung der Kindesanhörung im Beschwerdeverfahren auf den Richter des AG – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Entscheidungen über Aufenthaltsbestimmungsrecht – Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung
Ablehnung eines Eilantrags gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung (§§ 20 Abs 8, Abs 9, Abs 12, Abs 3 IfSG idF vom 10.02.2020) – Folgenabwägung