Verdienstausfallentschädigung, Quarantäne, Covid-19, 15 Tage keine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, keine anteilige Kürzung des Gesamtzeitraums um eine für „verhältnismäßig nicht erheblich“ befundene Dauer
unzulässige Klage, da Widerspruch verfristet, kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung bzw. fehlerhafter Hinweise der Behörde, kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, kein Anspruch auf weitere Beihilfe für ein (Komfort-) Zweibettzimmer, wenn die Unterbringung in einem Zweibettzimmer in der Klinik bereits Gegenstand der allgemeinen Krankenhausleistungen ist