Patentbeschwerdeverfahren – Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung – Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt – Einlegung der Beschwerde hätte ohne Verfahrensfehler entbehrlich sein können – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
(Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne und Lagerlosgewinne – Kenntnisse anderer Behörden bei § 173 AO ohne Bedeutung – Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung – Bemessung der Lotteriesteuer – Berücksichtigung von von der Steuerfahndung ermittelten Tatsachen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08.09.2011 – Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne – Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung – Bemessung der Lotteriesteuer)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “BEFA” – schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung – Sicherung des eigenen Besitzstandes – keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht – kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber – keine unzulässige Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage der Parteien – keine bösgläubige Markenanmeldung