Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Leistungserbringer im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses: Bindung an den im Bewilligungsbescheid erklärten Schuldbeitritt; Rücknahme des vorläufigen Bewilligungsbescheids für die Vergangenheit unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für den Begünstigten
Krankenversicherung – fingierte Genehmigung einer Leistung (hier: Liposuktion, Mastektomie und Hautstraffung) – Bemessung der Rechtmäßigkeit nach den Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion