Krankenversicherung – (teilstationäre) Krankenbehandlung – kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Avastin zur Therapie von Glioblastomen nach Rezidiv – fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung – kein Off-Label-Use – keine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf die Aussetzung des Vollzugs des § 1906a Abs 1 Nr 7 BGB (Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung betreuter Personen) – Folgenabwägung
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahr der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Prüfungsmaßstab bei Gewalt- und Aggressionsdelikten