Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Daimler-Diesel-Fahrzeugs (hier: Mercedes Benz C 220d T-Modell)
Beihilfe zum versuchten Mord: Garantenstellung aus Ingerenz als besonderes persönliches Merkmal; Milderung der Strafe bei Nichterfüllen mehrerer besonderer persönlichen Merkmale des Gehilfen zur Haupttat; Entziehung der Fahrerlaubnis des Gehilfen)
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Rahmen des Abgasskandals: Beurteilung der Sittenwidrigkeit bei Verhaltensänderung des Kraftfahrzeugherstellers