Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß – Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste Aufwendungen, mithin als Sonderausgaben nicht zu beanstanden – Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht verletzt