Krankenversicherung – Heilmittelversorgung – Anspruch auf neue Heilmittel grds nur, wenn therapeutischer Nutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannt – gesetzes- und verfassungskonforme Prüfung eines neuen Heilmittels durch G-BA als hinreichender Sachgrund zur Verweigerung der Versorgung bis zum Prüfende – hier: podologische Behandlung der Füße bei schwerer sensomotorischer Polyneuropathie mit ausgeprägten trophischen Störungen und Wundheilungsstörungen
Kein Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger bei fehlendem Sozialversicherungsverhältnis trotz erbrachter Leistungen an den Geschädigten durch den Sozialversicherungsträger