Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Stellenbesetzung, Präsident eines Gerichts, Anforderungsprofil, Anlassbeurteilung, Abänderung im Einwendungsverfahren, Auswahlgespräche, Ermessen des Dienstherrn
Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Stellenbesetzung, Präsident eines Gerichts, Anforderungsprofil, Anlassbeurteilung, Abänderung im Einwendungsverfahren, Auswahlgespräche, Ermessen des Dienstherrn
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).