Zum Verhältnis von § 12 der Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten (BGV C 22) zu Ziffer 4.3.1 der berufsgenossenschaftlichen Regeln Dacharbeiten (BGR 203)
Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Tatsachenfeststellung; Einsperren von Schiffen im Hafen als Eigentumsverletzung