Aufhebung eines Haftbefehls durch den Staatsschutzsenat: Wegfall des dringenden Tatverdachts für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Anrechnung der vollzogenen Untersuchungshaft auf die Straferwartung für die übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte