Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung einer sorgerechtlichen Entscheidung – drohender mehrfacher Wechsel des gesamten Lebensumfeldes und der Bezugspersonen bei Nichtergehen der eA als überwiegender, gravierender Nachteil
Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG
Unterlassen einer Äußerung einer Schulleiterin, Ärztliches Zeugnis zum Nachweis der Erkrankung eines Schulkinds, Berücksichtigung der durch die ausstellende Ärztin öffentlich geäußerten Haltung zu Corona-Maßnahmen bei Würdigung des ärztlichen Zeugnisses