Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde – Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht erkennbar
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Zwangsversteigerungsverfahrens: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen – hier: eA-Ablehnung bei noch anhängigem Vollstreckungsschutzantrag gem § 765a ZPO – kein schwerer und irreparabler Nachteil