(Sozialgerichtliches Verfahren – keine Durchführung eines Revisionsverfahrens wegen Kürzungsregelung des § 95d Abs 3 SGB 5 – Honorarkürzung – keine nachträgliche Verminderung – sachliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlung zwischen Vertragsärzten und Fachärzten an zugelassenen Krankenhäusern)