Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgelegt wird, nicht aber das entsprechende Gutachten
Schutzgesetzverletzung: Haftung des Grundstückseigentümers in Sachsen-Anhalt für Schäden am Nachbargrundstück durch aus einem Abwasserkanal auf seinem Grundstück austretendes Wasser
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Begriff des „Sich-Anschließens“ von Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinn des § 13b BauGB, Keine erneute Auslegung bei Änderung von Hinweisen im Bebauungsplan, Erforderlichkeit eines Konzepts für Niederschlagswasserbeseitigung, Festsetzungen zu Baumwurfzone, Offene Erfolgsaussichten, Interessensabwägung