Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Geltendmachung tauglicher Wiedereinsetzungsgründe
Nichtannahmebeschluss: Auch bei Verwendung einer im Internet bereitgestellten „Vorlage“ für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde muss individuelle Beschwerdebefugnis (unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit) dargelegt werden – zudem Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz – hier: „formularmäßige“ Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz