Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei nicht sichtbarer Unterschrift auf dem Telefax der Berufungsbegründungsschrift – Unterschrift auf einer Telekopie