Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) – Gegenstandswertfestsetzung
Fortsetzungsfeststellungsklage, Ingewahrsamnahme, Art und Weise des Vollzugs eines polizeilichen Gewahrsams, Entkleiden der Klägerin, Verbleib im Gewahrsam nur mit Unterwäsche bekleidet über eineinhalb Tage, Zurverfügungstellen weiterer Decken im Gewahrsam, Dauerton während des Gewahrsams aufgrund einer technischen Störung
Postmortales Persönlichkeitsrecht: Unzutreffenden Wiedergabe von – angeblichen – Äußerungen eines Verstorbenen; Buchveröffentlichung von in einem vertraulichen Gespräch gemachten Zitaten