Keine Rückforderung von rückwirkend für die Zeit vor dem Tode des Leistungsberechtigten ausgezahlten Landespflegegeld in entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 3 bis 4a SGB VI
Soziale Pflegeversicherung – Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade – Anhängigkeit einer Klage bei Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – Zuerkennung von Pflegeleistungen ohne erneuten Leistungsantrag – Eintritt der Pflegebedürftigkeit erst nach Inkrafttreten des neuen Rechts