Nichtannahmebeschluss: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzgl einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durfte auf Folgenabwägung gestützt werden – keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG)
Antrag auf nachträgliche Plangenehmigung/Planfeststellung für eine bereits errichtete Ufermauer, Erhöhung der Hochwassergefahr, Befangenheit des Wasserwirtschaftsamtes, Bedingter Beweisantrag zur Unrichtigkeit des wasserwirtschaftlichen Gutachtens