Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutzes vertraulicher Kommunikation zwischen Strafgefangenen und deren Familienangehörigen bzw Vertrauenspersonen – Geltung des besonderen Schutzes für alle Tatbestandsvarianten des § 31 Abs 1 StVollzG, keine Beschränkung auf Familienangehörige – hier: Briefanhaltung durch JVA wegen Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt (Art 34 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) verletzt Grundrecht des betroffenen Strafgefangenen aus Art 5 Abs 1 GG iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG)
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bestimmung des Rechts auf Achtung der Privatsphäre naher Angehöriger des bei einem Flugzeugabsturz ebenfalls getöteten Verursachers
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikaton und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: Erfüllung des Begriffs des “Verschickens” bei der Inbox-Werbung; Abrufen einer Nachricht durch Öffnen einer passwortgeschützten Internetseite des E-Mail-Kontos; Vorliegen einer elektronische Post bei Einblendung einer Nachricht in der Inbox eines nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Nutzers; Belästigungsgrad bei Direktwerbung; Voraussetzungen eines “Ansprechens” – Inbox-Werbung