Untersagung des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Schusswaffen und Munition, Kleiner Waffenschein, Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille und mögliches Führen und Gebrauchmachen einer Waffe oder eines gleichgestellten Gegenstands in diesem Zustand
Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 Promille, Keine Bindung an fehlender Anordnung eines Fahrverbots im Strafbefehl, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig wegen Divergenz zur Fragestellung in der Gutachtensanordnung