Restschuldbefreiung: Versagung der Verfahrenskostenstundung im Eröffnungsverfahren bei erneuter Antragstellung innerhalb der 3jährigen Sperrfrist nach vorheriger Versagung der Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung: Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Restschuldbefreiungsantrag innerhalb von drei Jahren nach Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren; Versagung der Verfahrenskostenstundung ohne vorhergehende Restschuldbefreiungsversagung