Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).
Fiktive Vorverlegung des Diensteintritts, Förderliche hauptberufliche Tätigkeit, Anerkennungsfähigkeit von Ausbildungszeiten (verneint), Ausschluss der Anerkennung der beiden ersten Jahre einer an sich förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit wegen Art. 31 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBesG
Fiktive Vorverlegung des Diensteintritts, Förderliche hauptberufliche Tätigkeit, Anerkennungsfähigkeit von Ausbildungszeiten (verneint), Ausschluss der Anerkennung der beiden ersten Jahre einer an sich förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit wegen Art. 31 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBesG