Rückgewährklage des Insolvenzverwalters für eine GmbH nach Vorsatzanfechtung der Zahlung von Ordnungsgeldern, Gebühren und Auslagen wegen der Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses: Subjektive Voraussetzungen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Vollbeweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; drohende Zahlungsunfähigkeit; Feststellung der Zahlungseinstellung; Vermutung für die Fortdauer der festgestellten Zahlungseinstellung
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters für eine GmbH nach Vorsatzanfechtung der Zahlung von Ordnungsgeldern, Gebühren und Auslagen wegen der Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses: Subjektive Voraussetzungen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Vollbeweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; drohende Zahlungsunfähigkeit; Feststellung der Zahlungseinstellung; Vermutung für die Fortdauer der festgestellten Zahlungseinstellung
Soforthilfe Corona, Auslegung des Klageantrags, Rückforderung einer Soforthilfe, Anspruchsberechtigung nach ständiger Verwaltungspraxis nicht gegeben, kein Liquiditätsengpass, keine willkürliche Förderpraxis, Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung, kein Vertrauensschutz, keine Entreicherung, kein Anspruch auf Stundung bzw. Ratenzahlung, Einziehung keine unbillige Härte, Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen nicht entscheidungserheblich
Soforthilfe Corona, Auslegung des Klageantrags, Rückforderung einer Soforthilfe, Anspruchsberechtigung nach ständiger Verwaltungspraxis nicht gegeben, kein Liquiditätsengpass, keine willkürliche Förderpraxis, Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung, kein Vertrauensschutz, keine Entreicherung, kein Anspruch auf Stundung bzw. Ratenzahlung, Einziehung keine unbillige Härte, Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen nicht entscheidungserheblich