Asyl Nigeria, Nicht in elektronischer Form erhobene Klage, Im Übrigen verfristete Klage, Offensichtlich unzulässige Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung eines PKH-Antrags mangels hinreichender Darlegung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung