Vertragsärztliche Versorgung – Wirtschaftlichkeitsprüfung – Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens – grundsätzlich kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte des Vertragsarztes – Fehlen von Daten – Anerkennung von Praxisbesonderheiten – Begründung des Prüfbescheides
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – gerügter Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG durch die Regelung in § 56 Abs 4 Nr 3 SGB 6)