Einstellung von Organstreitverfahren bzgl Anpassung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsvorschriften (§§ 20 Abs 2 S 2, 27 Abs 1 S 2 BWahlG) für die Bundestagswahl 2021 mit Blick auf die Corona-Pandemie – ua aufgrund der Änderung des BWahlG durch das 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlGÄndG 26) kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens – keine Auslagenerstattung
Kammerbeschluss: Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung und Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach eA-Ablehnung