Zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes i.S.d. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG bei möglicher Lizenzierung über zwischengeschaltete Agenturen („M.szug mit Sankt M. auf Pferd“)
Hauptsacheerledigung, wesentliche Änderung einer Klärschlammverbrennungsanlage, Zulassung des vorzeitigen Beginns für Errichtungsmaßnahmen, Klage der Nachbargemeinde