(Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig – Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler – Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente)
Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung tarifvertraglicher Regelungen zur Übertragung sozialrechtlicher Ansprüche auf laufende Geldleistungen
Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung betrieblicher Altersversorgung bei Statuswechsel des Ausgleichspflichtigen zwischen Unternehmereigenschaft und Arbeitnehmereigenschaft