Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsobliegenheiten des Beschwerdeführers bei der Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – hier: unzureichende Substantiierung eines Gleichheitsverstoßes durch unterschiedliche Behandlung von Ausbildungszeiten im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Altersrentenbezug beider Ehegatten: Berücksichtigungsfähigkeit eines durch vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente verringerten Zugangsfaktors)