Betriebliche Altersversorgung – Geltung von Versorgungsbestimmungen – Berechnung einer Betriebsrente – Anerkennung von Beschäftigungszeiten – Berechnung des rentenfähigen Einkommens – Berücksichtigung von Altersteilzeit – Berechnung von Bonuszahlungen während der Arbeitsphase der Altersteilzeit
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ausgleichswerts in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters; Berücksichtigung der sog. „Mütterrente“ in einem Abänderungsverfahren
Keine Antragsberechtigung des Trägers, der für einen geschiedenen Ehegatten Sozialleistungen erbringt, auf Abänderung des Wertausgleichs gem. § 51 VersAusglG