Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ausgleichswerts in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters; Berücksichtigung der sog. “Mütterrente” in einem Abänderungsverfahren
Keine Antragsberechtigung des Trägers, der für einen geschiedenen Ehegatten Sozialleistungen erbringt, auf Abänderung des Wertausgleichs gem. § 51 VersAusglG