Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall bei bereits vorliegendem, von der Schädigerseite eingeholtem “Erstgutachten”
(Krankenversicherung – Krankenhaus – Abrechnungsprüfung – Aufwandspauschale – Anspruch auf Prüfauftrag zur Auffälligkeitsprüfung beschränkt – Unterscheidung vom Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit – Bestimmung des Ziels des Prüfauftrags nach § 133 BGB)