Asylrecht (Syrien), Politische Verfolgung für den (hypothetischen) Fall einer Rückkehr nach Syrien nicht beachtlich wahrscheinlich, (illegale) Ausreise, Asylantrag und damit verbundener Aufenthalt in Deutschland, Entziehung vom Militärdienst, Kurdische Volkszugehörigkeit, Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: H. H.
Asylrecht (Syrien), Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache verneint, Folgeantrag, Militärdienstentzug, Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, Grundsatzfrage nicht entscheidungserheblich und überdies nicht Klärungsbedürftig
Asylrecht (Syrien), Keine politische Verfolgung allein wegen der (illegalen) Ausreise, des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, Keine Reflexverfolgung von Angehörigen von Militärdienstentziehern, Keine Gruppenverfolgung „alleinstehender Frauen und Mädchen“, Keine asylrelevante Verfolgung einer (jungen) (alleinstehenden) Frau in Anknüpfung an ihr Geschlecht, Keine Rückkehrgefährdung allein wegen der Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: Hama)