Asyl, Syrien: Keine politische Verfolgung allein wegen des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, keine Wehrdienstentziehung bei Ausreise eines Minderjährigen
Asyl, Afghanistan: Rückkehr für alleinstehenden, gesunden jungen Mann zumutbar; Homosexualität und Zuwendung zum christlichen Glauben nicht glaubhaft dargetan