Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in einem zellularen Funksystem mit Echt- und Nicht-Echtzeitkommunikation“ – zur Nichtigerklärung, da der der Gegenstand des Patents unzulässig erweitert ist
Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in Unkenntnis der Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung; Geltung eines Schriftsatzes als „eingereicht“
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der selbst gesetzten Stellungnahmefrist