Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn regelmäßig am Unterricht teilnehme, Test- und Maskenpflicht an Schulen, entgegenstehender Wille des Schülers, intendiertes Ermessen
Mitteilung einer Schule über die Beendigung des Schulbesuchs (Auslegung fortgesetzten unentschuldigten Fehlens als Austrittserklärung nach Art. 55 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG), örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, München (verneint)