einstweiliger Rechtschutz, fehlerhafte Bestimmung des Antragsgegners, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei beabsichtigter Erhebung einer Schadensersatzklage, falscher Adressat einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung.