Kommanditgesellschaft: Befreiung des Kommanditisten von der Außenhaftung durch Befriedigung eines beliebigen Gesellschaftsgläubigers vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft; Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch gegen eine Einlageforderung nach Insolvenzeröffnung