Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des BauGB; Beachtlichkeit eines Abwägungsmangels nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb – unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen – wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach § 42 Abs 1 des baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes (juris: GlSpielG BW) untersagt worden waren