Erneute Wiederholung einer eA zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anweisung eines Hochschulrektors über die Verpflichtung eines Hochschullehrers, Lehrveranstaltungen in einem laut Studienplan anderen Fach zu leisten
Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen – Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest
Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben – Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen