IT- und Medienrecht

Erneute Wiederholung einer eA zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anweisung eines Hochschulrektors über die Verpflichtung eines Hochschullehrers, Lehrveranstaltungen in einem laut Studienplan anderen Fach zu leisten

Aktenzeichen  1 BvR 216/07

Datum:
14.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
Normen:
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 2 HSchulG MV 2002
§ 57 Abs 6 HSchulG MV 2002
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, 29. August 2006, Az: 2 M 30/06, Beschlussvorgehend VG Schwerin, 15. Februar 2006, Az: 1 B 83/06, Beschlussvorgehend BVerfG, 8. März 2007, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 5. September 2007, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 14. Februar 2008, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 6. August 2008, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 17. Februar 2009, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 29. Juli 2009, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 13. April 2010, Az: 1 BvR 216/07, Beschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 8. März 2007, zuletzt wiederholt durch Beschluss vom 29. Juli 2009, wird erneut für die Dauer
von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wiederholt.


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