Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der Entscheidung über die Besetzungsrüge – Senatsbesetzung bemisst sich weder an Art 3 Abs 3 GG noch an Art 36 GG – hier: Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde – Verwerfung mehrerer Richterablehnungsgesuche als unzulässig – erfolglose Besetzungsrüge