Arbeitsrecht

6 AZR 633/14

Aktenzeichen  6 AZR 633/14

Datum:
18.2.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:180216.U.6AZR633.14.0
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Darmstadt, 28. November 2013, Az: 8 Ca 501/11, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 22. Juli 2014, Az: 13 Sa 112/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2014 – 13 Sa 112/14 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. November 2013 – 8 Ca 501/11 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 463,66 Euro brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 9. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens werden zu 73 % dem Kläger und zu 27 % der Beklagten auferlegt.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
   Fischermeier   
        
   Spelge   
        
   Krumbiegel   
        
        
        
   Steinbrück   
        
   Lauth    
        
        


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