Stellenbesetzung, Präsident eines Gerichts, Anforderungsprofil, Anlassbeurteilung, Abänderung im Einwendungsverfahren, Auswahlgespräche, Ermessen des Dienstherrn
Stellenbesetzung, Präsident eines Gerichts, Anforderungsprofil, Anlassbeurteilung, Abänderung im Einwendungsverfahren, Auswahlgespräche, Ermessen des Dienstherrn
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).