Psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten: Zurechenbarkeit der Schädigung bei unmittelbarer aufgezwungener Beteiligung an einem traumatisierenden Geschehen
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Resozialisierungsinteresses und insb familiärer Belange bei der Ermessensentscheidung über die Verlegung eines Häftlings (§ 8 Abs 1 StVollzG) – besondere Bedeutung von Art 6 Abs 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm auch im Haftvollzug – hier: mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde