Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz auch dann, wenn die Statthaftigkeit entsprechender Anträge (hier: während eines Anhörungsrügeverfahrens gem § 44 FamFG) strittig ist
Revisionszulassung wegen Divergenz; Tenor einer stattgebenden Entscheidung über die Wirksamkeit eines Flächennutzungsplans (Konzentrationsflächenplanung, Ausschlusswirkung)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist – hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren Beweisbeschluss im Umgangsverfahren gem § 1686a BGB führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde